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Papier und Kartonindustrie
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Geschäftsbedingungen, Leistungen, Preise

l Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Grundsatz

Interessenten können die Datenbank der Wapatec kostenlos bedienen und gehen dabei keine Kauf- oder Verkaufsverpflichtung ein. Die Firma Wapatec wird an den Verkäufer einer Ware diejenigen Kaufinteressenten übermitteln, die sich für die jeweilige Ware interessieren. Der Verkäufer oder die Firma Wapatec wird dann wieder auf die jeweiligen Kaufinteressenten zukommen. Wenn ein Interessent eine Suchanzeige aufgibt, wird Wapatec dem Interessent diejenigen Anbieter übermitteln, die entsprechende Waren anbieten.

Angebote und dringenden Gesuche von Interessenten werden grundsätzlich in anonymisierter Form verbreitet.

§ 2 Eigentum, Gewährleistung, Haftung

Firma Wapatec weist ausdrücklich darauf hin, dass die in ihrer Datenbank befindlichen Waren nicht in ihrem Eigentum stehen und auch nicht von ihnen verkauft werden. Deshalb kann Wapatec für die Waren in ihrer Datenbank und deren Eigenschaften keinerlei Haftung übernehmen, insbesondere nicht für den Zustand und die Mängelfreiheit der Ware selbst, es sei denn, es wurde ein Schaden von Wapatec vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.

§ 3 Weitere Geschäftsbedingungen für Anbieter/Verkäufer

(1) Interessenten können Ihre Ware über die Datenbank der Wapatec kostenlos für zwei Monate anbieten. Firma Wapatec ist aber berechtigt, Ware von Interessenten vorher aus der Datenbank herauszunehmen, wenn hierfür wesentliche Gründe vorliegen.

(2) Will ein Interessent seine Waren für einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten in der Datenbank der Wapatec einstellen, so ist hierfür ab Beginn des dritten Monats eine monatliche Gebühr von EUR 30 zu zahlen. Will ein Interessent seine Ware nicht länger als 2 Monate in der Datenbank der Wapatec einstellen, verlangt aber auch keine Löschung Seiner Angaben zu dieser Ware, so ist die Firma Wapatec berechtigt, die Daten zu Seiner Ware in ihrer Datenbank zu behalten.

(3) Interessenten sichern Wapatec zu, dass die von Interessenten in die Datenbank gestellten Waren die hierzu angegebenen Eigenschaften besitzen.

(4) Interessenten sind damit einverstanden, dass Wapatec die von Ihnen in die Datenbank gestellten Waren über das Internet oder aber auch in jeder sonstigen geeigneten Art und Weise zum Kauf anbieten und Dritten die von Interessenten ausgewählten Informationen über Ihre Waren uneingeschränkt zur Verfügung stellen. Eine Verpflichtung hierzu besteht für die Firma Wapatec jedoch nicht.

(5) Mit der Aufnahme der Ware eines Interessenten in der Datenbank der Wapatec geht man mit Wapatec keine über die vorstehenden Bestimmungen hinausgehende Vereinbarung ein. Für die Aufnahme der Waren eines Interessenten in die Datenbank der Wapatec, die Weitergabe der damit verbundenen Daten sowie die zur Verfügungsstellung dieser Daten an Dritte übernimmt Wapatec daher keinerlei Haftung, es sei denn, ein hieraus für den Interessenten resultierender Schaden wäre von Wapatec vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

(6) Sollten wir für einen Interessenten Kaufinteressenten für Seine Waren finden, so wird Wapatec Ihm diese auf der Grundlage des Maklervertrages benennen. Vermittlungsprovision fällt erst nach Zustandekommen des Maklervertrages an.

§ 4 Weitere Geschäftsbedingungen für Käufer

(1) Wenn ein Interessent Interesse für eine Ware aus der Angebotsdatenbank von Wapatec haben, wird Wapatec dies dem Verkäufer übermitteln. Der Kaufvertrag wird zwischen Interessent und dem Verkäufer direkt abgeschlossen, Provisionen fallen für den Interessenten als Käufer nicht an.

(2) Wenn ein Interessent etwas dringend sucht und nicht findet, kann er kostenlos eine Gesuchsanzeige aufgeben. Wenn Interessenten es wünschen, recherchiert Wapatec für Sie auf der Basis individueller Vereinbarungen.

(3) Interessenten sind damit einverstanden, dass Wapatec die in Ihrer Gesuchsanzeige genannten Anforderungen und Spezifikationen über das Internet oder aber auch in jeder sonstigen geeigneten Art und Weise verbreiten und Dritten übermitteln.

II Maklervertrag

Der Maklervertrag regelt die Bedingungen für den Nachweis von Kaufinteressenten für Angebote in der Datenbank sowie die Vermittlung eines Kaufvertragsabschlusses.

§ 1 Vermittlung

Die Vermittlung erfolgt unter folgenden Bedingungen:

Der Kunde beauftragt Wapatec als Makler mit dem Nachweis von Kaufinteressenten und mit der Vermittlung eines Kaufvertragsabschlusses. Das Verkaufsinteresse des Kunden bezieht sich auf nachstehend genannte(s) Verkaufsobjekt(e).

Die Einzelheiten des/der Verkaufsobjekts/e ergeben sich aus dem diesem Vertrag nachfolgenden Erfassungsbogen.

Die Preisvorstellung des Kunden für den Verkauf des/der Verkaufsobjekts/e beträgt
EUR .......................

§ 2 Eigentumsverhältnisse

Dem Vertrag liegt folgende Bedingungen zugrunde (bitte zutreffendes ankreuzen):

Der Kunde ist Eigentümer des vorstehend genannten Verkaufsobjektes.
Der Kunde ist nicht Eigentümer und erklärt hiermit ausdrücklich, dass er diesen Maklervertrag aufgrund entsprechender Vollmacht für folgende Miteigentümer und sonstige Verfügungsberechtigte abschließt:
...................................

§ 3 Rechte und Pflichten der Wapatec

(1) Wapatec ist befugt, das/die Verkaufsobjekt(e) allein und mit Interessenten zu besichtigen. Wapatec ist zu Vertraulichkeit verpflichtet.

(2) Wapatec darf in der Ausübung des Vertrages andere Personen einbeziehen, sofern dies ohne zusätzliche Kosten für den Kunden geschieht.

(3) Wapatec beachtet bei der Ausführung dieses Maklervertrages die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sie darf auch für den Käufer entgeltlich tätig werden.

(4) Wapatec hat dem Kunden von allen Umständen Kenntnis zu geben, die für eine Verkaufsentscheidung des Kunden von Bedeutung sein können. Besondere Nachforschungen braucht Wapatec allerdings nicht anzustellen.

§ 4 Rechte und Pflichten des Kunden

(1) Dem Kunden bleibt es unbenommen, das Verkaufsobjekt ohne Beteiligung von Wapatec zu veräußern. Ferner steht ihm uneingeschränkt das Recht zu, die Leistungen auch anderer Makler in Anspruch zu nehmen.

(2) Der Kunde stellt dem Makler unverzüglich sämtliche Unterlagen und alle sonstigen Informationen zur Verfügung, die für die Ausführung dieses Maklerauftrages von Bedeutung sind. Unabhängig von dem Nachweis oder der Vermittlung des Vertragsabschlusses durch Wapatec wird der Kunde Wapatec vom Abschluss eines Hauptvertrages unverzüglich unterrichten und ihr eine beglaubigte Abschrift dieses Hauptvertrages vorlegen.

(3) Die Angaben von Wapatec über einen Kaufinteressenten, der dem Kunden bereits bekannt ist, wird dieser unverzüglich zurückweisen und er wird Wapatec mitteilen, wann und auf welche Weise er seine Vorkenntnis erlangt hat.

(4) Dem Kunden obliegt es, vor Abschluss des erstrebten Hauptvertrages bei Wapatec anzufragen, ob diese ihm diese Gelegenheit zum Vertragsabschluss nachgewiesen oder vermittelt hat (Obliegenheit des Kunden). Durch Unterlassen der Anfrage begibt sich der Kunde der Möglichkeit, Wapatec entgegenzuhalten, dass er von der Tätigkeit der Wapatec keine oder keine rechtzeitige Kenntnis gehabt hat.

§ 5 Hauptvertrag

Hauptvertrag ist jeder Vertragsabschluss des Kunden oder einer ihn vertretenden Person über das/die Verkaufsobjekt(e) mit einem Dritten, sofern der Abschluss auf einer Information, einer Mitwirkung oder einer sonstigen Tätigkeit der Wapatec beruht und der mit diesem Maklervertrag erstrebte Zweck erreicht wird. Gegenstand eines Hauptvertrages kann demnach auch die Veräußerung eines realen oder ideellen Anteils oder eines Bruchteils oder die Übertragung eines Rechts am Verkaufsobjekt sein.

§ 6 Provisionen

(1) Der Kunde und Wapatec vereinbaren hiermit für den Fall des § 5 des Vertrages eine Provision, deren Höhe im jeweils gültigen Leistungsverzeichnis der Wapatec geregelt ist.

(2) Die Provision ist bei Abschluss des Hauptvertrages fällig und zwei Wochen ab Fälligkeit mit 6% zu verzinsen.

§ 7 Vertraulichkeit

(1) Der Kunde ist nur befugt, im Zusammenhang mit diesem Maklervertrag erlangte Kenntnisse, insbesondere Angaben über ihm bekannt gewordene Kaufinteressen oder Kaufinteressenten an Dritte weiterzugeben, wenn Wapatec dem vorher schriftlich zustimmt.

(2) Führt eine unter Verstoß gegen § 7 (1) erfolgte Weitergabe von Informationen zu einem Vertragsabschluss im Sinne von § 5 dieses Vertrages, ist an den Makler eine Schadenspauschale in Höhe von 50% der Provision nach § 6 dieses Vertrages zu zahlen.

§ 8 Laufzeit

Der Maklervertrag läuft auf 6 Kalendermonate. Die Beendigung tritt ohne weitere Erklärung ein. Vorher ist dieser Vertrag für beide Parteien unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende jederzeit schriftlich kündbar.

III Leistungsverzeichnis

Als Verkaufspreis gilt der Nettopreis ohne Steuern, Zoll und Transportkosten.

Provisionen für Anwender

Beim Zustandekommen eines Hauptvertrages (siehe II Maklervertrag, § 5 Hauptvertrag) sind vom Verkäufer zu bezahlen:

Verkaufspreis   bis EUR 50.000 6 %
Verkaufspreis über EUR 50.000 bis EUR 100.000 5 %
Verkaufspreis über EUR 100.000 bis EUR 250.000 4 %
Verkaufspreis über EUR 250.000   3 %

Über die Vermittlung hinausgehende Leistungen wie die Durchführung der Verkaufsverhandlungen, Einholen von Expertisen oder Evaluierung von Maschinen und Anlagen bedürfen der besonderen Vereinbarung.

Provisionen für Händler

Nach Vereinbarung

Gebühren für Anzeigen

Verkaufsanzeige (Angebote), Erscheinungsdauer 90 Tage kostenlos
Verlängerung der Erscheinungsdauer, pro Monat EUR30
Dringendes Gesuch, pro Monat EUR30

Kurztext (max 500 Zeichen) mit E-Mail oder Homepage-Link,
Mindestlaufzeit 6 Monate:

EUR150

Werbebanner auf der Serviceseite,
Mindestlaufzeit 6 Monate:

auf Anfrage

Stand: 28-Mai 2001

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