
Geschäftsbedingungen, Leistungen, Preise
l Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Grundsatz
Interessenten können die Datenbank der Wapatec kostenlos bedienen
und gehen dabei keine Kauf- oder Verkaufsverpflichtung ein. Die
Firma Wapatec wird an den Verkäufer einer Ware diejenigen Kaufinteressenten
übermitteln, die sich für die jeweilige Ware interessieren.
Der Verkäufer oder die Firma Wapatec wird dann wieder auf die
jeweiligen Kaufinteressenten zukommen. Wenn ein Interessent eine
Suchanzeige aufgibt, wird Wapatec dem Interessent diejenigen Anbieter
übermitteln, die entsprechende Waren anbieten.
Angebote und dringenden Gesuche von Interessenten werden grundsätzlich
in anonymisierter Form verbreitet.
§ 2 Eigentum, Gewährleistung, Haftung
Firma Wapatec weist ausdrücklich darauf hin, dass die in ihrer
Datenbank befindlichen Waren nicht in ihrem Eigentum stehen und
auch nicht von ihnen verkauft werden. Deshalb kann Wapatec für
die Waren in ihrer Datenbank und deren Eigenschaften keinerlei Haftung
übernehmen, insbesondere nicht für den Zustand und die
Mängelfreiheit der Ware selbst, es sei denn, es wurde ein Schaden
von Wapatec vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.
§ 3 Weitere Geschäftsbedingungen für Anbieter/Verkäufer
(1) Interessenten können Ihre Ware über die Datenbank
der Wapatec kostenlos für zwei Monate anbieten. Firma Wapatec
ist aber berechtigt, Ware von Interessenten vorher aus der Datenbank
herauszunehmen, wenn hierfür wesentliche Gründe vorliegen.
(2) Will ein Interessent seine Waren für einen Zeitraum von
mehr als zwei Monaten in der Datenbank der Wapatec einstellen, so
ist hierfür ab Beginn des dritten Monats eine monatliche Gebühr
von EUR 30 zu zahlen. Will ein Interessent seine Ware nicht länger
als 2 Monate in der Datenbank der Wapatec einstellen, verlangt aber
auch keine Löschung Seiner Angaben zu dieser Ware, so ist die
Firma Wapatec berechtigt, die Daten zu Seiner Ware in ihrer Datenbank
zu behalten.
(3) Interessenten sichern Wapatec zu, dass die von Interessenten
in die Datenbank gestellten Waren die hierzu angegebenen Eigenschaften
besitzen.
(4) Interessenten sind damit einverstanden, dass Wapatec die von
Ihnen in die Datenbank gestellten Waren über das Internet oder
aber auch in jeder sonstigen geeigneten Art und Weise zum Kauf anbieten
und Dritten die von Interessenten ausgewählten Informationen
über Ihre Waren uneingeschränkt zur Verfügung stellen.
Eine Verpflichtung hierzu besteht für die Firma Wapatec jedoch
nicht.
(5) Mit der Aufnahme der Ware eines Interessenten in der Datenbank
der Wapatec geht man mit Wapatec keine über die vorstehenden
Bestimmungen hinausgehende Vereinbarung ein. Für die Aufnahme
der Waren eines Interessenten in die Datenbank der Wapatec, die
Weitergabe der damit verbundenen Daten sowie die zur Verfügungsstellung
dieser Daten an Dritte übernimmt Wapatec daher keinerlei Haftung,
es sei denn, ein hieraus für den Interessenten resultierender
Schaden wäre von Wapatec vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht.
(6) Sollten wir für einen Interessenten Kaufinteressenten
für Seine Waren finden, so wird Wapatec Ihm diese auf der Grundlage
des Maklervertrages benennen. Vermittlungsprovision fällt erst
nach Zustandekommen des Maklervertrages an.
§ 4 Weitere Geschäftsbedingungen für Käufer
(1) Wenn ein Interessent Interesse für eine Ware aus der Angebotsdatenbank
von Wapatec haben, wird Wapatec dies dem Verkäufer übermitteln.
Der Kaufvertrag wird zwischen Interessent und dem Verkäufer
direkt abgeschlossen, Provisionen fallen für den Interessenten
als Käufer nicht an.
(2) Wenn ein Interessent etwas dringend sucht und nicht findet,
kann er kostenlos eine Gesuchsanzeige aufgeben. Wenn Interessenten
es wünschen, recherchiert Wapatec für Sie auf der Basis
individueller Vereinbarungen.
(3) Interessenten sind damit einverstanden, dass Wapatec die in
Ihrer Gesuchsanzeige genannten Anforderungen und Spezifikationen
über das Internet oder aber auch in jeder sonstigen geeigneten
Art und Weise verbreiten und Dritten übermitteln.
II Maklervertrag
Der Maklervertrag regelt die Bedingungen für den Nachweis
von Kaufinteressenten für Angebote in der Datenbank sowie die
Vermittlung eines Kaufvertragsabschlusses.
§ 1 Vermittlung
Die Vermittlung erfolgt unter folgenden Bedingungen:
Der Kunde beauftragt Wapatec als Makler mit dem Nachweis von Kaufinteressenten
und mit der Vermittlung eines Kaufvertragsabschlusses. Das Verkaufsinteresse
des Kunden bezieht sich auf nachstehend genannte(s) Verkaufsobjekt(e).
Die Einzelheiten des/der Verkaufsobjekts/e ergeben sich aus dem
diesem Vertrag nachfolgenden Erfassungsbogen.
Die Preisvorstellung des Kunden für den Verkauf des/der Verkaufsobjekts/e
beträgt
EUR .......................
§ 2 Eigentumsverhältnisse
§ 3 Rechte und Pflichten der Wapatec
(1) Wapatec ist befugt, das/die Verkaufsobjekt(e) allein und mit
Interessenten zu besichtigen. Wapatec ist zu Vertraulichkeit verpflichtet.
(2) Wapatec darf in der Ausübung des Vertrages andere Personen
einbeziehen, sofern dies ohne zusätzliche Kosten für den
Kunden geschieht.
(3) Wapatec beachtet bei der Ausführung dieses Maklervertrages
die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sie darf auch für
den Käufer entgeltlich tätig werden.
(4) Wapatec hat dem Kunden von allen Umständen Kenntnis zu
geben, die für eine Verkaufsentscheidung des Kunden von Bedeutung
sein können. Besondere Nachforschungen braucht Wapatec allerdings
nicht anzustellen.
§ 4 Rechte und Pflichten des Kunden
(1) Dem Kunden bleibt es unbenommen, das Verkaufsobjekt ohne Beteiligung
von Wapatec zu veräußern. Ferner steht ihm uneingeschränkt
das Recht zu, die Leistungen auch anderer Makler in Anspruch zu
nehmen.
(2) Der Kunde stellt dem Makler unverzüglich sämtliche
Unterlagen und alle sonstigen Informationen zur Verfügung,
die für die Ausführung dieses Maklerauftrages von Bedeutung
sind. Unabhängig von dem Nachweis oder der Vermittlung des
Vertragsabschlusses durch Wapatec wird der Kunde Wapatec vom Abschluss
eines Hauptvertrages unverzüglich unterrichten und ihr eine
beglaubigte Abschrift dieses Hauptvertrages vorlegen.
(3) Die Angaben von Wapatec über einen Kaufinteressenten,
der dem Kunden bereits bekannt ist, wird dieser unverzüglich
zurückweisen und er wird Wapatec mitteilen, wann und auf welche
Weise er seine Vorkenntnis erlangt hat.
(4) Dem Kunden obliegt es, vor Abschluss des erstrebten Hauptvertrages
bei Wapatec anzufragen, ob diese ihm diese Gelegenheit zum Vertragsabschluss
nachgewiesen oder vermittelt hat (Obliegenheit des Kunden). Durch
Unterlassen der Anfrage begibt sich der Kunde der Möglichkeit,
Wapatec entgegenzuhalten, dass er von der Tätigkeit der Wapatec
keine oder keine rechtzeitige Kenntnis gehabt hat.
§ 5 Hauptvertrag
Hauptvertrag ist jeder Vertragsabschluss des Kunden oder einer
ihn vertretenden Person über das/die Verkaufsobjekt(e) mit
einem Dritten, sofern der Abschluss auf einer Information, einer
Mitwirkung oder einer sonstigen Tätigkeit der Wapatec beruht
und der mit diesem Maklervertrag erstrebte Zweck erreicht wird.
Gegenstand eines Hauptvertrages kann demnach auch die Veräußerung
eines realen oder ideellen Anteils oder eines Bruchteils oder die
Übertragung eines Rechts am Verkaufsobjekt sein.
§ 6 Provisionen
(1) Der Kunde und Wapatec vereinbaren hiermit für den Fall
des § 5 des Vertrages eine Provision, deren Höhe im jeweils
gültigen Leistungsverzeichnis der Wapatec geregelt ist.
(2) Die Provision ist bei Abschluss des Hauptvertrages fällig
und zwei Wochen ab Fälligkeit mit 6% zu verzinsen.
§ 7 Vertraulichkeit
(1) Der Kunde ist nur befugt, im Zusammenhang mit diesem Maklervertrag
erlangte Kenntnisse, insbesondere Angaben über ihm bekannt
gewordene Kaufinteressen oder Kaufinteressenten an Dritte weiterzugeben,
wenn Wapatec dem vorher schriftlich zustimmt.
(2) Führt eine unter Verstoß gegen § 7 (1) erfolgte
Weitergabe von Informationen zu einem Vertragsabschluss im Sinne
von § 5 dieses Vertrages, ist an den Makler eine Schadenspauschale
in Höhe von 50% der Provision nach § 6 dieses Vertrages
zu zahlen.
§ 8 Laufzeit
Der Maklervertrag läuft auf 6 Kalendermonate. Die Beendigung
tritt ohne weitere Erklärung ein. Vorher ist dieser Vertrag
für beide Parteien unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen
zum Monatsende jederzeit schriftlich kündbar.
III Leistungsverzeichnis
Als Verkaufspreis gilt der Nettopreis ohne Steuern, Zoll und Transportkosten.
Provisionen für Anwender
Beim Zustandekommen eines Hauptvertrages (siehe II Maklervertrag,
§ 5 Hauptvertrag) sind vom Verkäufer zu bezahlen:
Verkaufspreis |
|
bis EUR 50.000 |
6 % |
Verkaufspreis |
über EUR 50.000 |
bis EUR 100.000 |
5 % |
Verkaufspreis |
über EUR 100.000 |
bis EUR 250.000 |
4 % |
Verkaufspreis |
über EUR 250.000 |
|
3 % |
Über die Vermittlung hinausgehende Leistungen wie die Durchführung
der Verkaufsverhandlungen, Einholen von Expertisen oder Evaluierung
von Maschinen und Anlagen bedürfen der besonderen Vereinbarung.
Provisionen für Händler
Nach Vereinbarung
Gebühren für Anzeigen
Verkaufsanzeige (Angebote), Erscheinungsdauer 90
Tage |
kostenlos |
Verlängerung der Erscheinungsdauer, pro Monat |
EUR30 |
Dringendes Gesuch, pro Monat |
EUR30 |
Kurztext (max 500 Zeichen) mit E-Mail oder
Homepage-Link,
Mindestlaufzeit 6 Monate: |
EUR150 |
Werbebanner auf der Serviceseite,
Mindestlaufzeit 6 Monate: |
auf Anfrage |
Stand: 28-Mai 2001
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